Früher war es einmal so, zu Zeiten als ich noch aktiv in Spielbanken gearbeitet habe, mussten wir große Gewinner darauf hinweisen. Aber schön wenn es heute nicht mehr so ist in Deutschland!
Nein, das war noch NIE so.
Ich vermute, hier wurden und werden zwei Dinge zusammengehauen, die absolut NICHTS miteinander zu tun haben:
1. (Legale) Glücksspiel-Gewinne sind steuerfrei. Punkt. Ende.
vs.
2a. Wenn der Großgewinn auf Deinem verzinsten Tagesgeld-Konto/Festgeld-Konto/Anlage in Aktien-Depot, etc. gelandet ist, fallen auf die sich ergebenden Zinsen, Dividenden, Erträge natürlich Abgeltungssteuer (früher: Zinssteuer, Kapitalertragssteuer, Spekulationssteuer, etc.) an.
und
2b. Bis 1995 gab es in Deutschland eine Vermögenssteuer (so im Bereich von 1%) - für Reinvermögen oberhalb von 120.000 DM. Damals wurden also nicht nur die Erträge (siehe 2a), sondern auch die Substanz besteuert.
2a und 2b haben aber mit der Steuerfreiheit von Glücksspiel-Gewinnen rein gar nichts zu tun.
Einen Großgewinner im Jahre 1990 bei der Auszahlung des steuerfreien Gewinns darauf hinzuweisen, daß sein Vermögen ab dann der Vermögenssteuer unterliegt - das ist in etwa so sinnvoll/sinnlos, wie einen Unternehmer darauf hinzuweisen, daß sein (steuerpflichtiger! bzw. besteuerter!) Unternehmensgewinn im nächsten Jahr der Vermögenssteuer unterliegt.