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Thema: Online-Glücksspiel – CLLB Rechtsanwälte reicht Klage gegen PayPal ein

  1. #1
    Playtime News Avatar von Playtime News Dog
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    Online-Glücksspiel – CLLB Rechtsanwälte reicht Klage gegen PayPal ein

    München, 09.07.2019. Das weitreichende Verbot für Online-Glücksspiel in Deutschland umfasst auch die entsprechenden Zahlungsdienstleistungen. Das heißt, dass auch Banken, Kreditkartenanbieter oder Bezahldienste das Verbot beachten müssen und das Glücksspiel im Internet nicht durch ihre Zahlungsdienstleistungen ermöglichen dürfen. In diesem Zusammenhang hat CLLB Rechtsanwälte nun Klage gegen den Zahlungsdienstleister PayPal erhoben.

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  2. #2
    Forum Repräsentant Avatar von playtime slotti
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    Exclamation AW: Online-Glücksspiel – CLLB Rechtsanwälte reicht Klage gegen PayPal ein

    Wo ich das gelesen habe, habe ich gedacht ich spinne. Das Spielsucht Thema ist eines und dort wo es angebracht ist muss man auch handeln, keine Frage.

    Aber das hier ein Kunde herkommt und PayPal nach 2 Jahren verklagen möchte, finde ich eine Frechheit. Ich kenne zwar den finanziellen Hintergrund des Klägers nicht aber 2 Jahre zu zocken und dann fällt einem plötzlich ein man könnte ja den Zahlungsdienstleiser verklagen und sich auf die "Illegalität" berufen halte ich für eine Sauerei.

    Sich das überhaupt einfallen zu lassen um da eventuell seine Kohle wieder zu bekommen um dann vielleicht woanders weiter zu zocken hat auch irgendwie was mit Charakter und Spielerehre zu tun.

    Zwei Jahre zu zocken (ob man sich das leisten konnte oder nicht) um dann zu sagen ab heute bin ich spielsüchtig und verklage halt mal irgendeinen ist überhaupt nicht in Ordnung. Man sollte dazu stehen und sein Leben neu ordnen.

    Jetzt stellt Euch mal vor, diese Klage wäre erfolgreich, was das für weitreichende Konsequenzen hätte.

    Ich hoffe ganz stark, das diese Klage abgeschmettert wird aus dem einfachen Grund, das ein Kunde den Vertrag mit dem Betreiber (Casino) eingeht und auch darauf hingewiesen wird, dass der Kunde selbst dafür verantwortlich ist, sicherzustellen das online spielen in seinem Heimatland erlaubt ist oder nicht. Der Kunde akzeptiert schließlich die AGB. Den Zahlungsdienstleister zu verklagen halte ich für ein Witz, denn dieser führt nur die Anforderungen des Kunden aus und ist kein Kontrollgremium.

    Es gab in der Vergangenheit schon Klagen gegen Banken weil sie Zahlungen ausgeführt haben die mit Gaming in Verbindungen gebracht werden konnten. Die Banken haben genauso wenig eine Kontrollfunktion wie dieverse Online Zahlungsanbieter und aus diesem Grund, sind diese Klagen zu Recht auch abgewiesen worden.

    PayPal sollte sich da auch auf keinen Fall auf einen Vergleich einlassen und dem gelassen gegenüber stehen. Das die Anwälte davon ausgehen das die Klage angeblich gute Aussichten auf Erfolg hat, ist schon klar, denn bei einem Streitwert von €100.000 gäbe es da schon einiges zu verdienen.

    Sollte ein Gericht das trotzdem für richtig befinden und entsprechend urteilen, dann könnte jeder Nutzer herkommen, sich sein verlorenes Geld zusammenrechnen und die Zahlungsdienstleister verklagen indem man einfach Spielsucht oder Illegalität als Grund vorschiebt.

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