Ein Aufstellunternehmen aus der Region Aachen war vor dem Verwaltungsgericht (VG) Aachen mit seinem Eilantrag auf vorläufige Duldung erfolgreich. Die Antragstellerin betreibt laut Pressemitteilung des VG Aachen zwei Spielhallen in Stolberg. Ab dem 1. Dezember 2017 ist hierfür nach dem Glücksspielstaatsvertrag eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich

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