Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat in den vergangenen Monaten die Verfahren zur Erteilung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse für Altspielhallen im Freistaat durchgeführt und abgeschlossen. Grundlage waren die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages, der bereits zum 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist

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