Das OLG Hamm bestätigt, dass nur die Rechtsprechung des EuGH, nicht aber vergangene oder zukünftige (Fehl-)Entscheidungen des BGH die Instanzgerichte binden und hat deshalb eine Aussetzungsentscheidung aufgehoben.
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Das OLG Hamm bestätigt, dass nur die Rechtsprechung des EuGH, nicht aber vergangene oder zukünftige (Fehl-)Entscheidungen des BGH die Instanzgerichte binden und hat deshalb eine Aussetzungsentscheidung aufgehoben.
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