Die Hansestadt Hamburg hat kürzlich ihr Spielbankengesetz im Hinblick auf die bei der Europäischen Kommission anhängigen Beihilfebeschwerden SA.44944 und SA.53552 novelliert, um eine mögliche steuerliche Besserstellung der Spielbank gegenüber „anderen Marktteilnehmern“ angeblich auszuschließen.


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