Die Kriminalisierung von Verhalten stellt immer einen Eingriff u.a. in die grundrechtliche geschützte Allgemeine Handlungsfreiheit und in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Menschen dar. Es muss stets im Hinterkopf behalten werden, dass der Staat als übergeordnete Institution von den Menschen nur deshalb gegründet worden ist, um das friedliche Zusammenleben zu gewährleisten...


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