Landesverwaltungsgericht hatte Glücksspiel in Tankstelle nicht bestraft. Verwaltungsgerichtshof hob diese Entscheidung auf. Auch in einem Vorarlberger Verwaltungsverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof nun festgehalten, dass das österreichische Glücksspielgesetz Vorschriften der Europäischen Union (EU) entspricht und damit weiterhin gültig ist.

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