Die für die Vergabe von glücksspielrechtlichen Spielhallenkonzessionen zuständigen Hamburger Bezirksämter haben das Gebot effektiven Rechtsschutzes verletzt. Die Bezirksämter haben in den letzten Tagen Ablehnungen aufgrund von Konkurrenzverhältnissen gleichzeitig mit Konzessionsbescheiden an den Konkurrenten verschickt.

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