Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat auf die heutige mündliche Verhandlung die Klage einer Spielhallenbetreiberin gegen die Stadt Celle auf Erteilung von glücksspielrechtlichen Erlaubnissen für den Betrieb von mehreren Spielhallen an einem Standort (Verbundspielhalle) abgewiesen (Az. 5 A 104/16).

Weiterlesen...