In seiner jüngsten Spielhallenentscheidung vom 29. März 2018 (Az.: 6 L 172/18) bestätigt das Verwaltungsgericht Dresden erneut im Eilverfahren eine zwangsweise Schließungsverfügung der Landesdirektion Sachsen sowie eine notfalls zwangsweise Entfernung der Außenwerbung der Altspielhalle.

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