VG Münster: Keine Erlaubnis mehr für gewerbliche Lotto-Vermittlung (1 Besucher)

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VG Münster: Keine Erlaubnis mehr für gewerbliche Lotto-Vermittlung

Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom 1. Juli 2021 den Eilantrag einer Firma mit Sitz im Kreis Coesfeld abgelehnt, die sich gegen den sofortigen Widerruf der Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung gewehrt hat.

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