Verwaltungsgericht Lüneburg entscheidet über Eilanträge von Spielhallenbetreiber (1 Besucher)

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Verwaltungsgericht Lüneburg entscheidet über Eilanträge von Spielhallenbetreiber

Die unter anderem für das Glücksspielrecht zuständige 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat über Anträge von Spielhallenbetreibern auf Eilrechtsschutz gegen die behördliche Ablehnung von seit dem 1. Juli 2017 erforderlichen glücksspielrechtlichen Erlaubnisse entschieden.

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