Verwaltungsgericht Lüneburg entscheidet über Eilanträge von Spielhallenbetreiber (1 Besucher)

Playtime News Dog

Playtime News
Verwaltungsgericht Lüneburg entscheidet über Eilanträge von Spielhallenbetreiber

Die unter anderem für das Glücksspielrecht zuständige 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat über Anträge von Spielhallenbetreibern auf Eilrechtsschutz gegen die behördliche Ablehnung von seit dem 1. Juli 2017 erforderlichen glücksspielrechtlichen Erlaubnisse entschieden.

Weiterlesen...
 
Zurück
Oben

Rechtliche Hinweise der Gaming Industrie


Spielen in Casinos ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Beachten sie auch, dass es gesetzliche Unterschiede und Regularien in jedem Land gibt.


Unsere Inhalte und Angebote richten sich daher nur an Personen, denen das Spielen in ihrem jeweiligen Land erlaubt ist und die damit nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen ihres Landes verstossen.


Weitere Informationen und HaftungsausschlussDatenschutz / Disclaimer

PlaytimeNetwork Social Media


Playtime Network Media
Gambleaware

Spielen sollte Spass bereiten. Spielen unter Stress und Zwang führt in den meisten Fällen zu einem Totalverlust. Auch sollten sie nicht unter Einfluss von Alkohol und Drogen spielen. Spielen bedeutet nicht nur gewinnen.

Wenn sie um Echtgeld spielen, dann tun sie das nur mit dem Geld, dass sie zur Verfügung haben bzw. entbehren können.

Mehr über SpielerschutzSeitenübersichtKontakt