Übergangsfrist abgelaufen – auch in Sachsen müssen alle Spielhallen Mindestabstände z (1 Besucher)

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Übergangsfrist abgelaufen – auch in Sachsen müssen alle Spielhallen Mindestabstände z

Seit dem 1. Juli 2017 benoetigen alle Spielhallen eine gluecksspielrechtliche Erlaubnis und muessen einen Mindestabstand von 250 Metern zu allgemeinbildenden Schulen oder weiteren Spielstaetten einhalten.

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