Spielerklagen: Die (Fehl-)Entscheidungen des BGH binden Instanzgerichte nicht! (1 Besucher)

Playtime News Dog

Playtime News
Das OLG Hamm bestätigt, dass nur die Rechtsprechung des EuGH, nicht aber vergangene oder zukünftige (Fehl-)Entscheidungen des BGH die Instanzgerichte binden und hat deshalb eine Aussetzungsentscheidung aufgehoben.


Weiterlesen...
 
Zurück
Oben