Selbstsperren in Spielhallen: Weiter Streit mit Gauselmann-Tochter (1 Besucher)

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Der Bielefelder Fachverband Glücksspielsucht e. V. legt Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld ein. Er pocht weiterhin darauf, dass Spielhallenbetreiber den ausdrücklichen Wunsch von Glücksspielsüchtigen nicht verwehren dürften, wenn diese sich zum Selbstschutz für den Spielhallenbesuch sperren lassen wollten.

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Ich bin absolut der Meinung des Verbandes. Es ist absolut inakzeptabel wenn Süchtige sich nicht sperren lassen können. Diesen menschen muss geholfen werden
 
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