OVG Hamburg bestätigt die geltende Rechtslage zum Erlaubnisverfahren für Lotterieverm (1 Besucher)

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OVG Hamburg bestätigt die geltende Rechtslage zum Erlaubnisverfahren für Lotterieverm

Das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 22. Juni 2017 (Az. 4 Bf 160/14) erachtet die strukturellen und materiellen Erlaubnisvoraussetzungen für Lotterievermittler im wesentlichen als verfassungs- und europarechtskonform.

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