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Nordrhein-Westfalen wird den 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht ratifizieren.
Ende November hat die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Landesparlament bestätigt, dass die Regierung des Landes keinen Gesetzesentwurf zur Ratifizierung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrags (2. GlüÄndStV) einbringen wird. Das meldet RA Dr. Damir Böhm in einem Rundschreiben.
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Ende November hat die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Landesparlament bestätigt, dass die Regierung des Landes keinen Gesetzesentwurf zur Ratifizierung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrags (2. GlüÄndStV) einbringen wird. Das meldet RA Dr. Damir Böhm in einem Rundschreiben.
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