Mindestabstandsgebot von 250 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen vora (1 Besucher)

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Mit Beschluss vom heutigen Tag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die landesrechtliche Glücksspielregelung, die einen Mindestabstand zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen von 250 Metern vorsieht...


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