Landgericht Hamburg: Eine Gaststätte ist keine Spielhalle! Ein Unterhaltungsgerät ist (1 Besucher)

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Landgericht Hamburg: Eine Gaststätte ist keine Spielhalle! Ein Unterhaltungsgerät ist

Mit Urteil vom 18.04.2017 (Az. 411 HKO 24/17) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass es nicht verboten ist, in einer Sportsbar (Gaststätte) neben drei Geldspielgeräten auch ein Wettterminal für Sportwetten aufzustellen.

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