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Landesregierung von Sachsen-Anhalt: „Gemeinsame Leitlinien sind unverbindlich“

In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt jetzt klargestellt, dass der Umlaufbeschluss und die darauf beruhenden Gemeinsamen Leitlinien eine unverbindliche Kooperationsabsprache sind...


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