Galgenfrist für zehn Weiler Spielhallen (1 Besucher)

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Galgenfrist für zehn Weiler Spielhallen

Betriebe sind vorerst geduldet. WEIL AM RHEIN (nn). Zehn der insgesamt 13 Spielhallen in der Stadt haben mit Blick auf die am kommenden Samstag, 1. Juli, in Kraft tretende Neuregelung des Landesglücksspielgesetzes beantragt, als Härtefall anerkannt zu werden. Eine Entscheidung wird die Stadtverwaltung aber bis zu diesem Datum nicht fällen.

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