Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit glücksspielrechtlicher (1 Besucher)

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Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit glücksspielrechtlicher

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Oberverwaltungsgericht bezogen auf zwei Spielhallen in Wuppertal entschieden, dass Bestandsspielhallen, für die die fünfjährige Übergangsfrist nach dem Glücksspielstaatsvertrag gilt, für den weiteren Betrieb...

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