Obwohl die Ordnungsbehörden in Nordrhein-Westfalen bisher in vielen Fällen ihr Ermessen bei der Entscheidung über glücksspielrechtliche Erlaubnisanträge nicht restriktiv ausüben, gibt es doch immer wieder Fälle, in denen solche Erlaubnisanträge abgelehnt werden“, schreibt Michael Eulgem, Geschäftsführer des Deutschen Automaten Verbandes (DAV).

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