Kiel | Eigentlich läuft die Gnadenfrist bald ab. Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages müssen im Norden alle Spielotheken schließen, die den neuen Regeln nicht entsprechen. Und die lauten in Schleswig-Holstein: Mehrfachkonzessionen sind verboten. Doch so ernst nehmen es die Kommunen nicht mit den Vorgaben

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