Die neuen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen (AuA) liegen vor. Die Vorgaben scheinen im Großen und Ganzen praktikabel und vermittelbar zu sein. Die Juristen in der Leserschaft setzen sich bereits formal mit den schwierigeren Themen im Segment der Sportwette wie der Ausgestaltung von Live-Wetten und der Einordnung als Hochrisikoprodukt auseinander.

Weiterlesen...