Am 01.02.19 veröffentlichten die Obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder die aktuellen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen (Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG).

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