Eine Hausbesitzerin in der Stadt Salzburg war vom Landesverwaltungsgericht zu einer Geldstrafe von 39.000 Euro verurteilt worden. Sie hatte ein Geschäftslokal vermietet, in dem Glücksspiel-Automaten aufgestellt waren.
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Eine Hausbesitzerin in der Stadt Salzburg war vom Landesverwaltungsgericht zu einer Geldstrafe von 39.000 Euro verurteilt worden. Sie hatte ein Geschäftslokal vermietet, in dem Glücksspiel-Automaten aufgestellt waren.
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