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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spielerklagen: Die (Fehl-)Entscheidungen des BGH binden Instanzgerichte nicht!



Playtime News Dog
30.04.24, 01:10
Das OLG Hamm bestätigt, dass nur die Rechtsprechung des EuGH, nicht aber vergangene oder zukünftige (Fehl-)Entscheidungen des BGH die Instanzgerichte binden und hat deshalb eine Aussetzungsentscheidung aufgehoben.


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