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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstinstanzliches Urteil nunmehr auch in zweiter Instanz bestätigt: Verluste aus Onli



Playtime News Dog
14.12.22, 16:32
Das Oberlandesgericht Graz ("Berufungsgericht") hat in zweiter Instanz entschieden, dass kein Rückforderungsanspruch aus Verlusten bei Online-Wetten eines Wettkunden aus der Steiermark gegenüber einem Wettunternehmen mit Sitz in der EU ("beklagte Partei") besteht.


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