PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : OVG Hamburg bestätigt die geltende Rechtslage zum Erlaubnisverfahren für Lotterieverm



Playtime News Dog
25.07.17, 12:40
Das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 22. Juni 2017 (Az. 4 Bf 160/14) erachtet die strukturellen und materiellen Erlaubnisvoraussetzungen für Lotterievermittler im wesentlichen als verfassungs- und europarechtskonform.

Weiterlesen... (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/165511.html)