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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verwaltungsgericht Lüneburg entscheidet über Eilanträge von Spielhallenbetreiber



Playtime News Dog
19.07.17, 16:16
Die unter anderem für das Glücksspielrecht zuständige 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat über Anträge von Spielhallenbetreibern auf Eilrechtsschutz gegen die behördliche Ablehnung von seit dem 1. Juli 2017 erforderlichen glücksspielrechtlichen Erlaubnisse entschieden.

Weiterlesen... (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/165430.html)