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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vergnügungssteuer in Höhe von 5% des Spieleinsatzes erdrosselnd? OVG Münster lässt Be



Playtime News Dog
09.01.20, 16:53
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 07.01.2020 in einem vom Unterzeichner geführten Berufungszulassungsverfahren die Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29.08.2019 zugelassen.

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