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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spielhallen in NRW: Kein Bußgeld wegen fehlender Betriebserlaubnis – Intransparentes



Playtime News Dog
13.09.19, 12:44
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Fabian Maschke Kamen: Am 5.9.2019 wurde vor dem Amtsgericht über ein Bußgeld gegen einen Spielhallenbetreiber verhandelt. Von der „saftigen“ Geldbuße waren die GmbH und deren Geschäftsführer betroffen. Der Vorwurf der Behörde: Der Spielhallenbetrieb erfolge ohne die nach §§ 24 GlüStV iVm. 16 AG NRW zusätzlich zur bundesrechtlichen Betriebserlaubnis nach § 33i […]

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